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Das Arbeitsrecht ist so vielschichtig wie das Leben.

 
Mehr als 90% aller Erwerbstätigen in Deutschland sind Arbeitnehmer. Deshalb kommt dem Arbeitsrecht ein enorm hoher Stellenwert zu, der sich auch in unserem Leistungsangebot durch entsprechende Spezialisierung widerspiegelt. Herr Kollege Ronald Kunze sowie Herr Wolfgang Schmitz sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte gleichermaßen in individual- und kollektiv-rechtlichen Belangen.
Aber nicht nur eine theoretische Ausbildung zum Spezialisten allein ist Garant für kompetente Rechtsberatung. Gerade auch eine jahrzehntelange praktische Erfahrung aus zahlreichen Prozessen vor den Arbeitsgerichten ermöglicht es uns, Ihnen stets juristisch fundierte und vor allem praktikable Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Probleme aufzuzeigen.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet vor allem

 

  • die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Kündigungsschutz- und allen sonstigen arbeitsrechtlichen Prozessen vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten innerhalb Deutschlands sowie dem Bundesarbeitsgericht
  • Entwurf eigener und Prüfung fremder Arbeitsverträge
  • Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Verhandlung über und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Durchsetzung vertraglicher Rechte aus dem Arbeitsverhältnis aller Art
  • Altersteilzeitvereinbarungen
  • Entwurf und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Vertretung und Beratung von Betriebsräten im Rahmen ihrer kollektiven Rechte
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Vertretung von Betriebsräten vor der Einigungsstelle

 

 
RA Wolfgang Schmitz
Fachanwalt für Arbeitrecht
 
RA Ronald Kunze
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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