Das Verkehrsrecht ist besonders facettenreich und vielfältig, da es sich über mehrere Rechtsgebiete erstreckt. So können sich nach einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr nicht nur zivilrechtliche Fragestellungen ergeben, wie beispielsweise die Frage nach der Haftungsverteilung oder der Höhe des zu ersetzenden Schadens. Oftmals werden aufgrund von Verkehrsverstößen auch Bußgeldverfahren oder sogar Strafverfahren gegen die Unfallbeteiligten eingeleitet, welche teils erhebliche Konsequenzen wie ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben können. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gerne übernehmen wir für Sie die außergerichtliche Geltendmachung von Fahrzeug- und Personenschäden. Wir beraten Sie über Mitverschuldensquoten und setzen Ihre Ansprüche erforderlichenfalls auch bei Gericht durch. Wir beraten Sie umfassend über die Ihnen zustehenden Ansprüche, wie
- Fahrzeugschaden
- Sachverständigenkosten
- Wertminderung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Abschleppkosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfallschaden oder
- Haushaltsführungsschaden
Auch bei Streitigkeiten anlässlich des Kaufs von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen, etwa bei Mängelansprüchen aus einem Kfz-Kaufvertrag oder bei Problemen im Zusammenhang mit einem Kfz-Leasingvertrag beraten wir Sie gerne und machen die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Rat und Tat zur Seite. Sind Sie mit überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr geblitzt worden? Wird Ihnen ein Abstandsverstoß oder ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt? Wir beraten Sie über die möglichen Konsequenzen und übernehmen Ihre Verteidigung.
Ihre Verteidigung übernehmen wir natürlich auch im Strafverfahren. Wurde gegen Sie beispielsweise ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht eingeleitet? Unsere Kanzlei steht Ihnen auch hier mit kompetenter Unterstützung und Beratung zur Seite. Wir vertreten Sie vom Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden bis zur Strafverhandlung vor Gericht.