Familienrecht

Individuelle Unterstützung bei familienrechtlichen Problemen

Das Familienrecht deckt die unterschiedlichsten Ausprägungen des familiären Zusammenlebens ab und ist zugleich permanent (zum Teil erheblichen) Veränderungen und Neuerungen unterworfen.

Vor allem das seit dem Jahre 2008 geltende neue Unterhaltsrecht ist grundlegend geändert worden. So werden beispielsweise zum Unterhalt verpflichteten Ehegatten deutlich gesteigerte Erwerbsobliegenheiten auferlegt, ebenso aber auch die Eigenverantwortlichkeit von Unterhaltsberechtigten groß geschrieben, sich nach Möglichkeit durch angemessene Erwerbstätigkeit selber zu versorgen. Lebensstandardgarantien gibt es nicht mehr! Ferner sind zum 01.09.2009 die Reformen im Güterrecht sowie im Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft getreten.

Daher sind fundierte Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Familienrechts unerlässlich, um eine solide Beratung gewährleisten zu können.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet vor allem

Unsere Fachanwältin für Familienrecht

RAin Elisa Schmitz

Fachanwältin für Familienrecht