Insolvenzrecht
Insolvenzrecht – Strategien für Unternehmen und Privatpersonen
Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit gefährden in der Regel nicht die Existenz der Betroffenen. Auch für Gläubiger kann die Insolvenz eines Schuldners den Ruin bedeuten. Deshalb ist ein funktionierendes System zur Steuerung und Abwicklung von Insolvenzen umso wichtiger. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Insolvenzordnung. Danach dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.Unter bestimmten Voraussetzung haben insolvente Privatleute sogar die Möglichkeit, eine Restschuldbefreiung zu erreichen.
Die Insolvenz ist von der Einzelzwangsvollstreckung abzugrenzen. In beiden Fällen handelt es sich um Zwangsvollstreckungsrecht. Bei der Einzelzwangsvollstreckung werden jedoch nur einzelne Vermögensgegenstände für einzelne Gläubiger gepfändet und verwertet. Im Insolvenzverfahren hingegen wird das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen vom Insolvenzbeschlag erfasst und für alle Gläubiger des Schuldners verwertet. Bei der Einzelzwangsvollstreckung steht das Prioritätsprinzip im Vordergrund (wer zuerst die Zwangsvollstreckung beantragt, wird auch als Erster befriedigt), während beim Insolvenzrecht (Gesamtvollstreckung) die Gleichbehandlung der Gläubiger das dominierende Prinzip darstellt.
Die Bearbeitung von Privat- und Unternehmensinsolvenzen erfordert höchstes Engagement, Sensibilität im Umgang mit allen Beteiligten und ein besonderes Vertrauen. Mit seiner juristischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz als Basis dieses Vertrauens stellen unser Kooperationspartner Dr. Holger-René Bruckhoff und sein Team ihr professionelles Know-how in den Dienst optimaler Lösungen für Gericht, Gläubiger und Schuldner.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet vor allem
- Beratung und Vertretung von Unternehmen in der Insolvenzvorbereitung und -abwicklung
- Unterstützung bei der Beantragung von Insolvenzverfahren (Regel- und Verbraucherinsolvenz)
- Entwicklung und Umsetzung von Sanierungs- und Restrukturierungskonzepten
- Beratung von Gläubigern bei der Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren
- Prüfung und Anfechtung von Insolvenzforderungen
- Unterstützung von Geschäftsführern bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Insolvenz
- Beratung bei Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
- Vertretung in Verfahren zur Insolvenzanfechtung und Sicherung von Vermögenswerten
- Begleitung von Schuldnern bei der Restschuldbefreiung und Entschuldung