Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?

 

  • Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?

  • Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?

  • Liegt eine Anklage oder gar schon ein Urteil oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?

 

Sollten Sie einmal festgenommen werden, haben Sie das Recht zu schweigen und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Es geschieht häufig, dass im Rahmen einer Festnahme stressbedingt Aussagen gemacht werden, die Sie nicht mehr ungeschehen machen können. Bevor Sie sich zum Sachverhalt äußern, sollten Sie sich daher zunächst mit einem unserer Anwälte beraten, ob Sie zum jetzigen Zeitpunkt aussagen oder es klüger ist, zu schweigen.

Rufen Sie uns schon an, bevor Sie bei der Polizei aussagen!

Während Staatsanwaltschaft und Polizei die Verfolgung und dem Gericht die Aufklärung und Aburteilung der Delikte  zukommt, sichert der Strafverteidiger als Gegengewicht die Verfahrens- und die Abwehrrechte des Mandanten. Die Aufgabe des Strafverteidigers besteht darin, Sie vor unrechtmäßigen Eingriffen des Staates zu schützen und Ihnen ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Unsere Kanzlei steht Ihnen in jeder Situation mit kompetenter Unterstützung und Beratung zur Seite.

Wir vertreten Sie vom Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden bis zur Strafverhandlung vor Gericht. Unabhängig davon, ob nur Ihnen ein Bagatelldelikt wie z.B. Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, oder eine schwerere Straftat wie etwa Körperverletzung vorgeworfen wird, sollten Sie stets einen kompeten Rechtsanwalt beauftragen, damit Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden können.

 

 

     
 
 
RA Werner Schmitz
 
RA Marcus Favro
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