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Bau- und Architektenrecht

Ein vielschichtiges und auch für Unternehmer nicht immer zu durchschauendes Rechtsgebiet.

Ob große oder kleine Bauprojekte, Bauen stellt für jeden der Beteiligten eine Herausforderung dar.

Das Baurecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die sowohl zum öffentlichen Recht als auch zum Zivilrecht gehören. Herr Kollege Marcus Favro berät sie als Fachanwalt hier in allen Fragen.

Hat der Bauunternehmer eine mangelhafte Arbeit abgeliefert, bestehen Mängelhaftungsansprüche zugunsten des Bauherrn nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches oder -soweit wirksam vereinbart- nach der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B).

Erweitert der Bauherr dagegen den Vertrag während der Ausführungsleistung mündlich um bestimmte Leistungen, ist für den Unternehmer zur Erhaltung seiner erweiterten Werklohnansprüche Obacht geboten, denn er ist im Zweifel für den Umfang seines Auftrages beweispflichtig.

Auch Architekten übernehmen heute eine Reihe von Aufgaben, die über den eigentlichen Entwurf des Gebäudes weit hinausgehen. Sie werden oft vom Bauherrn bevollmächtigt, um den Baufortschritt zu überwachen und Bautagesberichte oder Stundenzettel abzuzeichnen.

Insgesamt Bereiche also, die im täglichen Leben und Bauablauf ein Höchstmaß an Streitpotential bieten.

Gerade im Bereich des Bau- und Architektenrechts zahlt es sich daher aus, einen Anwalt zu wählen, der sich mit dieser Materie schwerpunktmäßig beschäftigt und der über die aktuelle Rechtslage im Bilde ist.

Als Kanzlei mit einer Jahrzehnte langen Erfahrung auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts beraten Rechtsaanwälte Demmer, Schmitz & Schmitz, Kunze Favro umfangreich und erfolgreich Handwerker, Bauunternehmungen, Bauherren und Architekten gleichermaßen:

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen dabei unter anderem:

  • Bauverträge und Bauträgerverträge
  • Baumängel und gerichtliche Beweissicherung
  • Gewährleistungsrechte und Mängelrechte des Bauherrn (nach BGB sowie VOB/B)
  • Bauabnahme, Gewährleistungseinbehalte, Auflassung
  • Werklohnklagen, Bauhandwerkersicherung gemäß §§ 648, 648a BGB, Nacherfüllung
  • Steitverkündung gegenüber Architekten, Sub- und Nachunternehmern
  • Absicherung von Regressansprüchen
  • Anspruchsabsicherung im Falle der Insolvenz eines am Bau Beteiligte
  • Durchsetzung von Architektenhonoraren
  • Haftung des Architekten am Bau
  • Öffentliches Baurecht, Baugenehmigungsverfahren und Nachbarschutz

 

Die Qualität unserer Leistung gründet sich auf Wissen und Erfahrung. Dies begleitet durch eine ständige Teilnahme unserer Anwälte, Fachanwälte und Mitarbeiter an Fortbildungen und Seminaren.

Wir wissen, wie Ihre Ansprüche bestmöglich abgesichert und realisiert werden können!

 

   
 
RA Marcus Favro
Fachanwalt
Bau- und Architektenrecht
 
 
RA Ronald Kunze
 
 
RA Wolfgang Schmitz
 
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