Erbrecht
eine komplexe Materie ...
Viele Bürger sterben ohne ausreichende erbrechtliche Vorsorge und hinterlassen den jeweils überlebenden Ehegatten und ihre Kinder zumeist ungesichert.
Häufiger Grund hierfür ist, dass der Bürger mit den erbrechtlichen Regelungen und Möglichkeiten überfordert ist und aus Angst vor eigenen Fehlern leider jegliche Regelungen unterlässt.
Rechtsanwälte Prof. Dr. Demmer, Schmitz & Schmitz, Kunze, Favro beraten Sie in diesem komplexen Rechtsgebiet mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung.
Um auch nach dem Erbfall den Willen des Erblassers zuverlässig durchsetzten zu können, sind gemeinsam mit dem Mandanten die verschiedenen Möglichkeiten über die Regelung des Vermögens nach dem Tode zu besprechen. Hierbei sind die wirksame Erbeinsetzung, die Anordnung von Vermächtnissen oder Auflagen, die Festsetzung von Teilungsanordnungen sowie die Verfassung von sog. Ehegatten-Testamenten und Erbverträgen nur beispielhaft zu nennen.
Sehr häufig hat der Erblasser aber auch schon zu Lebzeiten den Wert seines späteren Nachlasses vermindert, indem er Schenkungen an Dritte vorgenommen hat. Ein Sachverhalt, der nach dem Erbfall meist zu nicht unerheblichen Meinungsverschiedenheiten der Hinterbliebenen führt. Dies insbesondere, wenn der Erblasser wissentlich oder unwissentlich gesetzlich Pflichtteilsberechtigte übergangen hat oder deren gesetzlichen Pflichtteil ausgehöhlt hat. Hier müssen Pflichtteilsansprüche sowie Pflichtteilsergänzungsanprüche wahrgenommen oder abgewehrt werden.
Die Tätigkeit der Kanzlei Prof. Dr. Demmer, Schmitz & Schmitz, Kunze, Favro im Bereich des Erbrechtes ist weit gefächert. Angefangen beim eigenen Testament oder dem Erbvertrag beraten wir ebenso erfolgreich Erbengemeinschaften in Fragen der Haftung, Auseinandersetzung sowie der Geltendmachung von eigenen Ansprüchen.
Zu unserer täglichen Beratung gehört aber auch die wirksame Testamentsanfechtung, das Ehegattentestament, die Testamentsvollstreckung sowie Fragen der Vor- und Nacherbschaft.
Selbstverständlich können wir hier die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei in erbrechtlichen Problemfragen nur in einigen wichtigen Teilbereichen darstellen.
Die erbrechtliche Beratung des Mandanten ist immer individuell und damit konkret auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten.
RA Marcus Favro
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RAin Elisa Schmitz
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RA Werner Schmitz
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