Familienrecht
Das Familienrecht deckt die unterschiedlichsten Ausprägungen des familiären Zusammenlebens ab und ist zugleich permanent (zum Teil erheblichen) Veränderungen und Neuerungen unterworfen.
Vor allem das seit dem Jahre 2008 geltende neue Unterhaltsrecht ist grundlegend geändert worden. So werden beispielsweise zum Unterhalt verpflichteten Ehegatten deutlich gesteigerte Erwerbsobliegenheiten auferlegt, ebenso aber auch die Eigenverantwortlichkeit von Unterhaltsberechtigten groß geschrieben, sich nach Möglichkeit durch angemessene Erwerbstätigkeit selber zu versorgen. Lebensstandardgarantien gibt es nicht mehr! Ferner sind zum 01.09.2009 die Reformen im Güterrecht sowie im Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft getreten.
Daher sind fundierte Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Familienrechts unerlässlich, um eine solide Beratung gewährleisten zu können.
Wir beraten und begleiten Sie gerne bei allen familienrechtlichen Belangen, mit denen Sie sich konfrontiert sehen, insbesondere bei
- der Gestaltung von Eheverträgen
- der Trennung und Scheidung vom Ehepartner
- der Regelung von Unterhaltsansprüchen, vor allem der Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Kinder oder Eltern,
- der güterrechtlichen Auseinandersetzung
- der Regelung des Umgangs- und Sorgerechts hinsichtlich Ihrer Kinder
- Fragen des Zugewinn- und sonstigen Vermögensausgleichs
- Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Wir setzen uns jederzeit mit höchstem Engagement sowohl außergerichtlich als auch im Prozess für unsere Mandanten ein und klären sie in jeder Phase ausführlich über ihre rechtliche Lage auf. Dabei gehen wir offen und ehrlich mit den Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten um, die bei der Rechtsverfolgung und –verteidigung aufkommen können und die für unsere Mandanten selbstverständlich von erheblicher Bedeutung sind.
Wir sind zudem Kooperationspartner von : www.scheidung.org
RAin Elisa Schmitz
Fachanwaltin Familienrecht
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RA Werner Schmitz
Fachanwalt Familienrecht
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