Insolvenzrecht

Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit gefährden in der Regel nicht  die Existenz der Betroffenen. Auch für Gläubiger kann die Insolvenz eines Schuldners den Ruin bedeuten. Deshalb ist ein funktionierendes System zur Steuerung und Abwicklung von Insolvenzen umso wichtiger. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Insolvenzordnung. Danach dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.Unter bestimmten Voraussetzung haben insolvente Privatleute sogar die Möglichkeit, eine Restschuldbefreiung zu erreichen.

Die Insolvenz ist von der Einzelzwangsvollstreckung abzugrenzen. In beiden Fällen handelt es sich um Zwangsvollstreckungsrecht. Bei der Einzelzwangsvollstreckung werden jedoch nur einzelne Vermögensgegenstände für einzelne Gläubiger gepfändet und verwertet. Im Insolvenzverfahren hingegen wird das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen vom Insolvenzbeschlag erfasst und für alle Gläubiger des Schuldners verwertet. Bei der Einzelzwangsvollstreckung steht das Prioritätsprinzip im Vordergrund (wer zuerst die Zwangsvollstreckung beantragt, wird auch als Erster befriedigt), während beim Insolvenzrecht (Gesamtvollstreckung) die Gleichbehandlung der Gläubiger das dominierende Prinzip darstellt.

Die Bearbeitung von Privat- und Unternehmensinsolvenzen erfordert höchstes Engagement, Sensibilität im Umgang mit allen Beteiligten und ein besonderes Vertrauen. Mit seiner juristischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz als Basis dieses Vertrauens stellen unser Kooperationspartner Dr. Holger-René Bruckhoff und sein Team ihr professionelles Know-how in den Dienst optimaler Lösungen für Gericht, Gläubiger und Schuldner.

 

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